Geld gesperrt, Hotel geschlossen: Nächster Rückschlag für Hotel Gravenbruch

Der Insolvenzverwalter wollte mit eingefrorenen Geldern das ehemalige Hilton-Hotel retten und Arbeitsplätze sichern. Vor Gericht scheitert er nun mit seinem Antrag auf Freigabe.
Oktober 6, 2026 | Text: Redaktion | Fotos: © HILTON

Für das ehemalige Hilton Frankfurt Gravenbruch bleibt eine wichtige Tür verschlossen: Das Verwaltungsgericht Köln hat am 2. Oktober den Eilantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters abgelehnt. Er darf weiterhin nicht auf die gesperrten Guthaben zugreifen, mit denen er den Hotelbetrieb fortführen wollte. Das Haus hat den Betrieb inzwischen eingestellt.

Hilton-Frankfurt-Gravenbruch

Für das ehemalige Hilton Frankfurt Gravenbruch bleibt eine wichtige Tür verschlossen: Das Verwaltungsgericht Köln hat am 2. Oktober den Eilantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters abgelehnt. Er darf weiterhin nicht auf die gesperrten Guthaben zugreifen, mit denen er den Hotelbetrieb fortführen wollte. Das Haus hat den Betrieb inzwischen eingestellt.

Hilton-Frankfurt-Gravenbruch

Noch im August empfing das 225-Zimmer-Hotel Gäste, während zwei Gesellschaften hinter dem Haus bereits Insolvenzanträge gestellt hatten. Die finanziellen Möglichkeiten waren zu diesem Zeitpunkt eingeschränkt: Ende Juli hatte die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung Konten von Unternehmen sichergestellt, die unter der Kontrolle des iranischen Geschäftsmanns Ali Ansari stehen. Gegen ihn gelten EU-Sanktionen. Betroffen waren auch die Konten der Hotelbetreiberin.

Darum bleibt das Geld gesperrt

Der Verwalter argumentierte, seine Bestellung schirme das Vermögen vom sanktionierten Unternehmer ab. Aus seiner Sicht sollte er deshalb die vorhandenen Mittel nutzen dürfen, um das Haus weiterzuführen.

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht. Die Insolvenzverwaltung allein reicht demnach nicht aus, um die Kontosperre aufzuheben. Auch das eigens eingerichtete Insolvenzsonderkonto bleibt eingefroren: Die Guthaben gehören weiterhin der Hotelgesellschaft und stehen damit ebenfalls unter den Sanktionen.

Einzelne Freigaben durch die zuständigen Behörden bleiben möglich, um das Insolvenzverfahren durchzuführen. Gegen den Beschluss können die Beteiligten zudem Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen. Ob das Haus wieder Gäste empfangen kann, bleibt offen.

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