Tod nach Kebab-Verzehr: Bedinge Haft für Lokalbetreiber
Nach dem Tod eines 63-jährigen Gastes durch eine Salmonelleninfektion hat das Landesgericht Klagenfurt die Betreiber eines Kärntner Kebab-Lokals verurteilt. Die Frau erhielt sechs Monate bedingte Haft und 720 Euro Geldstrafe, ihr Partner acht Monate bedingte Haft und 960 Euro. Beide bestritten die Vorwürfe. Das Urteil vom 8. Oktober 2026 ist noch nicht rechtskräftig.
Nach dem Tod eines 63-jährigen Gastes durch eine Salmonelleninfektion hat das Landesgericht Klagenfurt die Betreiber eines Kärntner Kebab-Lokals verurteilt. Die Frau erhielt sechs Monate bedingte Haft und 720 Euro Geldstrafe, ihr Partner acht Monate bedingte Haft und 960 Euro. Beide bestritten die Vorwürfe. Das Urteil vom 8. Oktober 2026 ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte 2023 einen Hühnerkebab aus dem Betrieb im Bezirk Villach-Land gegessen. Die anschließende Salmonelleninfektion führte zu einer Sepsis. Im Prozess stand die Frage im Mittelpunkt, wie die Erreger auf die ausgegebene Speise gelangten. Eine wichtige Spur lieferte ein stark verschmutztes Mikrofasertuch: Darauf wurde derselbe Salmonellenstamm nachgewiesen wie beim Verstorbenen.
Ein Putztuch im Zentrum der Beweise
Nach Darstellung der Anklage gelangten die Keime beim Reinigen der Arbeitsfläche und anschließenden Anrichten auf den Kebab. Die Lebensmittelkontrolleurin erklärte, das Tuch habe in einem Fach direkt unter dem Fleischspieß gelegen. Auch dessen Umgebung sei stark verschmutzt gewesen. Die Angeklagten widersprachen dieser Schilderung: Sie hätten damit lediglich den Boden gereinigt.
Bei der Überprüfung des Lokals fanden sich weitere Mängel. Der Gutachter beschrieb verdreckte Lagerbereiche, Schimmelspuren und fehlende grundlegende Hygienekenntnisse. Unter diesen Bedingungen sei ein sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln nicht gewährleistet gewesen.
Belastetes Fleisch entlastet die Betreiber nicht
Auch ein untersuchter Kebabspieß aus dem Lokal enthielt Salmonellen. Das Fleisch stammte aus Polen. Für die Belastung des Rohprodukts machte der Gutachter die Betreiber nicht verantwortlich. Geeignete Hygienemaßnahmen hätten seiner Einschätzung nach verhindern können, dass die Erreger auf die Gäste übertragen werden.
Richter Gerhard Pöllinger-Sorre sah die Übertragung der Salmonellen durch den Betrieb als erwiesen an. Erschwerend wertete er die besondere Sorglosigkeit der Angeklagten: Das Lokal war bereits viermal behördlich geschlossen worden. Ob die Betreiber das Urteil annehmen oder dagegen vorgehen, bleibt offen.
