Neue EU-Verpackungsregeln: Das müssen Gastronomen jetzt wissen

Seit 12. August gelten neue EU-Vorgaben für Verpackungen. Für Gastronomie und Hotellerie greifen erste Regeln bereits jetzt, weitere folgen schrittweise bis 2030.
August 13, 2026 | Text: Redaktion | Fotos: Shutterstock

Mit der EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, werden die Vorgaben für Verpackungen europaweit neu geordnet. Für die Branche sind vor allem Lebensmittelverpackungen, das Take-away-Geschäft und bestimmte Einwegprodukte relevant. Was Betriebe dabei beachten müssen, hängt stark von der jeweiligen Frist ab. 

EU-Verordnung-Verpackung-Lebensmittel

Mit der EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, werden die Vorgaben für Verpackungen europaweit neu geordnet. Für die Branche sind vor allem Lebensmittelverpackungen, das Take-away-Geschäft und bestimmte Einwegprodukte relevant. Was Betriebe dabei beachten müssen, hängt stark von der jeweiligen Frist ab. 

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Seit dem 12. August dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nur noch neu auf den EU-Markt kommen, wenn sie die vorgeschriebenen PFAS-Grenzwerte einhalten. Verpackungen, die bereits vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht vom Markt genommen werden. Bei künftigen Bestellungen gelten dagegen die neuen Anforderungen. 

Take-away bekommt neue Spielregeln

Der nächste Schritt folgt im Februar 2027. Betriebe, die Getränke oder fertig zubereitete Speisen zum Mitnehmen anbieten, müssen ihren Kunden ermöglichen, eigene Behälter mitzubringen. Dafür dürfen weder höhere Preise verlangt noch schlechtere Bedingungen gelten. Am Verkaufsort muss auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. 

Ab Februar 2028 müssen Take-away-Anbieter zusätzlich eine wiederverwendbare Verpackung innerhalb eines entsprechenden Systems anbieten. Auch diese Variante darf nicht teurer sein als dieselbe Bestellung in einer Einwegverpackung. Für Kleinstunternehmen sieht die Verordnung Ausnahmen vor. 

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Einwegprodukte werden weiter eingeschränkt

Ab 2030 gelten weitere Einschränkungen. Betroffen sind unter anderem bestimmte Einwegkunststoffverpackungen für Speisen und Getränke, die direkt im Gastronomiebetrieb konsumiert werden. Auch einzelne Portionsverpackungen für Saucen, Zucker oder Kaffeesahne fallen grundsätzlich darunter. 

Auch die Hotellerie muss sich umstellen: Einwegverpackungen für Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenprodukte, die nur für einen Aufenthalt vorgesehen sind, sollen ab 2030 verschwinden. Dazu zählen beispielsweise kleine Shampoo- oder Lotionflaschen. 

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