EU eröffnet Verfahren gegen Booking.com wegen Betrugsrisiken
Die EU-Kommission hat gegen Booking.com ein Verfahren eröffnet. Seit dem 21. Oktober prüft sie, ob das Buchungsportal seine Nutzer ausreichend vor gefälschten Unterkünften und betrügerischen Nachrichten schützt. Auch die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen in den Suchergebnissen steht auf dem Prüfstand. Grundlage sind mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA), das EU-Gesetz über digitale Dienste.

Die EU-Kommission hat gegen Booking.com ein Verfahren eröffnet. Seit dem 21. Oktober prüft sie, ob das Buchungsportal seine Nutzer ausreichend vor gefälschten Unterkünften und betrügerischen Nachrichten schützt. Auch die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen in den Suchergebnissen steht auf dem Prüfstand. Grundlage sind mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA), das EU-Gesetz über digitale Dienste.

Wenn aus der Reservierung eine Betrugsfalle wird
Im Mittelpunkt stehen unter anderem Inserate für Unterkünfte, die gar nicht existieren, sowie Angebote unter falscher Identität. Die Kommission untersucht, ob Booking.com solche Risiken ausreichend erkennt und wirksam dagegen vorgeht – etwa indem das Portal betrügerische Einträge entfernt.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Reservierungs- und Gästedaten. Die Behörde prüft, wie Booking.com diese Informationen mit Unterkunftsbetreibern teilt und wie der Nachrichtendienst gestaltet ist. Entscheidend ist, ob ausreichende Schutzmaßnahmen verhindern, dass Kriminelle die Daten für täuschend echte Nachrichten und gefälschte Zahlungsaufforderungen missbrauchen.
Mehr Provision, bessere Platzierung
Für Hoteliers ist auch der dritte Untersuchungsbereich relevant: Unterkunftsanbieter können durch höhere Provisionen weiter oben in den Suchergebnissen erscheinen. Gäste müssen solche hervorgehobenen Angebote klar als Werbung erkennen können.
Die EU-Kommission untersucht deshalb auch, ob Nutzer nachvollziehen können, wer hinter einer Anzeige steht, wer dafür bezahlt und weshalb sie ihnen angezeigt wird. Es geht somit auch darum, wie transparent die Plattform die Sichtbarkeit von Hotels organisiert.

Booking.com kündigt Zusammenarbeit an
Booking.com erklärt, vollständig mit der Kommission zu kooperieren. Sicherheit, Vertrauen und der Schutz persönlicher Daten hätten höchste Priorität. Gemeinsam mit Behörden und Branchenpartnern wolle das Unternehmen Onlinebetrug bekämpfen und Reisende sowie Unterkunftsanbieter schützen. Sollten sich Verstöße gegen den DSA bestätigen, drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Die Hotelstars Union bringt bereits einen konkreten Vorschlag ein: Sie bietet Booking.com einen kostenlosen Abgleich mit ihren offiziellen Klassifizierungsdaten an. Bei klassifizierten Häusern ließen sich damit Sterne, Namen und Adressen überprüfen und die tatsächliche Existenz bestätigen. Der Verband fordert, diesen Ansatz bei möglichen Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen. Ob er Teil einer Lösung wird, entscheidet sich im weiteren Verfahren.