Wer darf rein? Neue Leitlinie für die Gastronomie
Ein angebliches Hausverbot, obwohl der Betroffene noch nie im Lokal gewesen war: Mit einem realen Diskriminierungsfall beginnt eine neue Empfehlung für Österreichs Gastronomie und Hotellerie. Erarbeitet wurde sie von den Fachverbänden Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft, ZARA, dem Klagsverband und Black Voices.

Ein angebliches Hausverbot, obwohl der Betroffene noch nie im Lokal gewesen war: Mit einem realen Diskriminierungsfall beginnt eine neue Empfehlung für Österreichs Gastronomie und Hotellerie. Erarbeitet wurde sie von den Fachverbänden Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft, ZARA, dem Klagsverband und Black Voices.

Im Mittelpunkt stehen Situationen, in denen Betriebe schnell Entscheidungen treffen müssen – etwa beim Einlass. Rassistische Diskriminierung beim Zugang zu Lokalen ist gesetzlich verboten. Betroffene können Schadenersatz verlangen, zusätzlich können Verwaltungsstrafen drohen. In bestimmten Fällen kann rassistische Diskriminierung auch Auswirkungen auf die Gewerbeberechtigung haben.
Dresscode, Gästeliste und VIP-Zugang
“Sich willkommen zu fühlen, ist ein wichtiger Teil des Zusammenlebens. Und wo kommen die Leute mehr zusammen als in Lokalen?”, meint Noomi Anayanwu, Vorsitzende von Black Voices Österreich. “Diese Betriebe tragen eine wichtige Verantwortung, ein sicheres und angenehmes Zusammentreffen aller Menschen zu gewährleisten. Rassismus und Diskriminierung sind Alltag für viele Menschen in Österreich. Mit der Musterhausordnung soll das Problem bei der Wurzel gepackt werden und so hoffen wir, einer anti-rassistischen und diskriminierungsfreien Gesellschaft einen Schritt näher zu kommen.”
Die neue Musterhausordnung definiert konkrete Kriterien, die einen verweigerten Zutritt oder einen Lokalverweis begründen können. Dazu zählen unter anderem das Mindestalter, aggressives oder belästigendes Verhalten, starke Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, Waffen, Straftaten oder erreichte Kapazitätsgrenzen. Auch geschlossene Veranstaltungen, Gästelisten, ein vorab kommunizierter Dresscode und bevorzugter Zugang für Stammgäste oder VIPs sind vorgesehen. Entscheidend ist, dass die Kriterien nachvollziehbar angewendet werden. Der Grund für eine Einlassverweigerung oder einen Lokalverweis soll Betroffenen immer mitgeteilt werden.
Die Empfehlung geht auch über die Hausordnung hinaus. Betriebe sollen Mitarbeiter bereits bei Dienstantritt über ihre Abläufe informieren, regelmäßige Anti-Diskriminierungs-Trainings durchführen und pro Schicht geschulte Ansprechpartner für Vorfälle bestimmen. Bei größeren Veranstaltungen werden eigene Awareness-Teams empfohlen. Auch Beschwerden sollen nach klar definierten Prozessen behandelt und die Maßnahmen regelmäßig überprüft werden.
Die neue Empfehlung steht Interessierten auf der Seite der WKO zur Verfügung.